Wir beantworten Ihnen einige häufig gestellte Fragen.

Lösungen unserer Initiative NAHVERSORGT sind stets auf die Aspekte des Einzelfalls zugeschnitten. Ein "Schema F" kennen wir nicht - und damit auch keine pauschalen Antworten auf individuelle Fragen. In einem persönlichen Gespräch werden unsere Fachleute vielmehr die Ziele mit Ihnen abstecken und in einem auf Ihre Bedürfnisse ausgerichteten Arbeitsprogramm verankern.

Gleichwohl treiben die örtlichen Akteure häufig Sachverhalte um, welche die Grundlagen unserer Arbeit betreffen. Auf einige von diesen geben wir hier gerne Antworten. Bleiben darüber hinaus Fragen offen, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Sie erreichen uns bequem über unser Kontaktformular. Wie freuen uns auf Ihre Anfrage.

IN UNSEREM ORT GIBT ES KEIN NAHVERSORGUNGSANGEBOT MEHR. WIE KÖNNEN WIR DIES ÄNDERN?

Maßnahmen zum Wiederherstellen fußläufig erreichbarer Versorgungseinrichtungen sollten durch die Ergebnisse einer fundierten Analyse gedeckt sein. Zu Beginn unserer Arbeit ermitteln wir daher stets marktanalytisch Grundlagen und werten diese aus. Unser Berechnungsmodell "Potenzialermittlung für Basiseinrichtungen der Grundversorgung" wird seit dem Jahr 2001 eingesetzt und durch laufende Evaluierungsbetrachtungen stetig verifiziert. Der beste Weg zu einem auch langfristig erfolgreichen Aufbau neuer Nahversorgungseinrichtungen führt daher immer über eine Markt- und Standortanalyse durch die Initiative NAHVERSORGT.

DER DORFLADEN BZW. DIE ALLGEMEINMEDIZIN-PRAXIS IN UNSEREM ORT WIRD BALD SCHLIESSEN. WAS IST ZU TUN?
Die Anzahl sowohl der kleinen Lebensmittelgeschäfte als auch der hausärztlichen Praxen geht seit vielen Jahren kontinuierlich zurück. Häufig liegen die Gründe in einer schwindenden Nachfrage und /oder dem Fehlen einer Betriebs-Nachfolgerin bzw. eines -Nachfolgers. Nicht immer wird es gelingen können, das Angebot in dem gewohnten Ausmaß in die Zukunft zu retten. Unsere Fachleute setzen sich in diesem Fall dafür ein, einen fußläufig erreichbaren Zugang zu den Basisangeboten der Nahversorgung über innovative Lösungen zu sichern. Zumeist aber zielen die zeitgemäßen Konzepte der Initiative NAHVERSORGT darauf, attraktive Knotenpunkte zu errichten, die stationären Nahversorgungseinrichtungen neue wirtschaftliche Perspektiven eröffnen. Welche Handlungsstrategie in der konkreten Situation zu empfehlen ist, arbeiten wir mit Ihnen in unserem unverbindlichen Erstgespräch heraus.
ICH BIN PRIVATE/-R IMMOBILIENEIGENTÜMER/-IN, UND ES DROHT EIN LEERSTAND? WIE KANN ICH DIESEN VERMEIDEN?
An peripher gelegenen Standorten haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Gewerbeimmobilien einen oftmals schweren Stand. Denn dort, wo die Nachfrage nach Gewerbeflächen gering ist, steigt das Risiko eines dauerhaften Leerstandes. Unsere Fachleute entwickeln deshalb zukunftsfähige Nutzungs- und Raumkonzepte, die den Wert Ihrer Liegenschaft langfristig sichern. Erfahren Sie in unserem unverbindlichen Erstgespräch mehr über die Vorteile, die Ihnen eine fachkundige Beratung durch die Initiative NAHVERSORGT bringt.
MEIN GEWERBEBETRIEB LÄSST SICH NICHT MEHR RENTABEL FÜHREN. WIE KANN ICH MEINEN ERTRAG STEIGERN?
Die Initiative NAHVERSORGT bietet eine professionelle Betriebsberatung. Mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebes zu erhöhen, durchleuchten unsere Fachberaterinnen und Fachberater systematisch die finanzielle, personelle und organisatorische Situation Ihres Unternehmens. Sie decken Schwachstellen auf, die den wirtschaftlichen Erfolg beeinträchigen können, und geben Ihnen verständliche Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Verbesserungsvorschläge. In einigen Fällen kann gar ein Zuschuss aus öffentlichen Mitteln auf das Beratungshonorar beantragt werden. Kontaktieren Sie uns, und erfahren Sie mehr über unser betriebliches Beratungsangebot!
ICH MÖCHTE MICH AUS ALTERSGRÜNDEN AUS MEINEM BETRIEB ZURÜCKZIEHEN. WO ERHALTE ICH UNTERSTÜTZUNG BEI DER SUCHE NACH EINER NACHFOLGERIN BZW. EINEM NACHFOLGER?
Wir helfen Ihnen, Ihr Lebenswerk in gute Hände zu übergeben, um das Fortbestehen Ihres Betriebes langfristig zu sichern. Insbesondere in Orten der Peripherie und/ oder mit einer abnehmenden Bevölkerungszahl wird es jedoch in nicht seltenen Fällen erforderlich sein, die zur Nachfolge ausgeschriebene Nutzung einzubetten in ein auch zukünftig wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept. Mehrfunktionale Einrichtungen zu entwickeln, ist ein Schwerpunkt der Arbeit unserer Initiative NAHVERSORGT. Im Rahmen von Dorfentwicklungs- bzw. Stadtumbauprozessen stehen den Kommunen hierfür Strukturfördermittel bereit. Bitte wenden Sie sich daher zunächst an die für die Dorfentwicklung oder den Stadtumbau zuständige Stelle in der örtlichen Verwaltung und weisen Sie auf die NAHVERSORGT-Leistungen hin. Von dort wird man uns dann sicherlich gerne kontaktieren.
WELCHE ANFORDERUNGEN ERHEBEN DIE NAHVERSORGT-LÖSUNGEN AN DIE GRUNDSTÜCKSGRÖSSE UND DIE FLÄCHENAUSSTATTUNG VON IMMOBILIEN?

NAHVERSORGT-Konzepte sind keine Lösungen von der Stange. Wir planen Neubauten genauso wie Um- und Weiternutzungen bestehender Gebäude. Allerdings kennzeichnet unsere Arbeit der Anspruch auf Siedlungsnähe und damit auf eine fußläufige Erreichbarkeit der Nahversorgungsbetriebe. Unser Blick richtet sich daher auf die Innenbereiche von Dörfern sowie auf integrierte Lagen von Ortsteilen oder Quartieren. Die Anforderungen an die Liegenschaft variieren dabei in Abhängigkeit vom örtlichen Potenzial und von der geplanten inhaltlichen Ausrichtung des Vorhabens. Für Lösungen mit einem Lebensmittelmarkt bedarf es beispielsweise Grundstücksflächen ab etwa 1.200 Quadratmeter und einer guten Erreichbarkeit für den Warenanlieferungsverkehr.

ERRICHTET DIE INITIATIVE NAHVERSORGT AUCH IMMOBILIEN FÜR DIE NAHVERSORGUNG?
Nein. Die Initiative NAHVERSORGT übernimmt zum derzeitgen Stand keine Bauträgerschaft, und sie ist auch nicht als Generalunternehmerin tätig. Die Architekten der Initiative NAHVERSORGT begleiten und unterstützen kommunale Auftraggeber/ -innen jedoch bei der Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung. Und Vorhabenträgerinnen und -trägern erstellen sie die Planungen der zu erbringenden Erschließungsmaßnahmen. Hierzu zählen insbesondere Arbeiten in Bezug auf das Aufstellen und Ändern von (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen. Die langjährige Erfahrung der NAHVERSORGT-Fachleute in der Planung von Gewerbeimmobilien ebnet Einzelhandelsprojekten bereits im bauplanungsrechtlichen Verfahren kompetent und kostenbewusst den Weg.
KÖNNEN DIE LEISTUNGEN DER INITIATIVE NAHVERSORGT GEFÖRDERT WERDEN MIT MITTELN AUS ÖFFENTLICHEN PROGRAMMEN?
Ja. Die Leistungen der Initiative NAHVERSORGT sind im Rahmen von Dorf- und Stadtentwicklungsprozesen als Ausgaben für vorbereitende Aufgaben grundsätzlich förderfähig. Insbesondere im Zusammenhang mit einem Beantragen von Fördermitteln aus dem Stadtumbau-Programm beachten Sie jedoch die räumliche Abgrenzung des Fördergebietes. Zielen Sie auf Zuwendungen aus dem sogenannten LEADER-Programm ab, beachten Sie bitte, dass die von unseren Fachleuten zu erbringenden Leistungen zuvor in einem Entwicklungskonzept der lokalen LEADER-Arbeitsgruppe als Handlungsempfehlung formuliert sein sollten. Möchten Sie einen Betrieb mit einem für die Nahversorgung relevanten Angebot aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, wird Sie die Agentur für Arbeit möglicherweise mit einem Gründungszuschuss unterstützen können. Voraussetzung hierfür ist, dass eine fachkundige Stelle bescheinigt, dass Ihr Geschäftsmodell und Ihre persönlichen Voraussetzungen eine Existenzgründung und einen langfristigen Erfolg in der geplanten Selbständigkeit ermöglichen. Als eine derartige fachkundige Stelle erarbeiten wir Ihnen gerne einen fundierten Businessplan.
WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF MICH/UNS ZU?
Mit welchen Aufwendungen Sie durch eine Begleitung und Beratung durch die Initiative NAHVERSORGT zu rechnen haben, können wir an dieser Stelle nicht pauschal beantworten. Unsere Leistungen sind individuell auf Ihre konkreten Bedürfnisse angepasst. In jedem Fall ist unser unverbindliches Erstgespräch für Sie kostenfrei. Besteht Ihr Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns im Anschluss fort, werden Sie ein Angebot erhalten, welches die zu erbringenden Leistungen und die jeweils anfallenden Honorare detailliert aufführt. Stehen für das angefragte Aufgabenprogramm finanzielle Mittel aus öffentlichen Förderprogrammen bereit, finden sich in unserem Leistungs- und Honorarangebot auch alle relevanten Angaben und Informationen für einen Fördermittelantrag.