Mindestlohngesetz tritt in Kraft
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Veröffentlicht05. Januar 2015
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Veröffentlicht vonNAHVERSORGT
Mit dem Jahreswechsel ist in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn in Kraft getreten. Seit Neujahr muss der durchschnittliche Stundenlohn mindestens 8,50 Euro betragen. Angestellte sollen vom Mindestlohn profitieren, Betriebe stellt das neue Gesetz jedoch vor manche Hürde.
Zum ersten Mal seit dem Bestehen der Bundesrepublik wird mit dem „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ (MiLoG) zum 1. Januar 2015 eine flächendeckende Lohnuntergrenze von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde in Deutschland eingeführt. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind, deutlich zu verringern. Der gesetzliche Mindestlohn gilt daher branchenübergreifend und für alle Angestellten.
Bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche hat jede/-r Beschäftigte nun Anspruch auf ein Gehalt von mindestens 1.473 Euro brutto im Monat. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind hierin nicht enthalten; diese sind zusätzlich zum Bruttostundenlohn vom Arbeitgeber zu leisten. Für Betreiberinnen und Betreiber von Hof- und Dorfläden, Bäckereien, Fleischereien und Dorfgasthöfen, die im wirtschaftlichen Grenzbereich agieren und ihren Beschäftigten aus diesem Grund bisher geringere Stundenlöhne zahlten, hat die neue Regelung erhebliche Konsequenzen. Denn Lohnkostensteigerungen, die nicht durch Preiserhöhungen aufgefangen werden können, schmälern den Ertrag und gefährden somit die betriebliche Existenz. Eine umfassende Überprüfung der Kalkulation ist daher notwendig.
Unabhängig von der wirtschaftlichen Situation eines Betriebes sieht das Gesetz nur drei Ausnahmen vor, in denen Betriebe zur wohnungsnahen Daseinsvorsorge die gesetzliche Lohnuntergrenze unterschreiten dürfen: Erstens darf bei neu eingestellten Arbeitskräften, die unmittelbar zuvor mindestens ein Jahr lang arbeitslos waren, in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung vom Mindestlohn abgewichen werden. Dies soll Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Zweitens haben Jugendliche unter 18 Jahren keinen Anspruch auf die 8,50 Euro, sofern sie noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Und drittens sind Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz, ehrenamtlich tätige Personen sowie Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten, keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes; für sie gelten die Mindestlohnregelungen ebenfalls nicht.
Damit gewährleistet ist, dass der durchschnittliche Stundenlohn von 8,50 Euro für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden erreicht wird, werden die Arbeitgeber zur Dokumentation der Arbeitszeiten verpflichtet. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Minijobs und kurzfristig Beschäftigte. Aus der Grenze von 450 Euro ergibt sich für Minijobberinnen und Minijobber bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro eine maximale Arbeitszeit von 52,9 Stunden pro Monat. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind durch die Betreiberinnen und Betreiber der Hof- und Dorfläden, Bäckereien, Fleischereien und Dorfgasthöfen seit dem 1. Januar 2015 schriftlich festzuhalten. Die Aufzeichnungen müssen zwei Jahre aufbewahrt und bei einer Prüfung dem Zoll vorgelegt werden.
Wird die Mindestlohngrenze gesetzeswidrig unterschritten, sind Geldbußen bis zu 500.000 Euro möglich. Verstöße gegen die Dokumentation der Arbeitszeit können mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Der Mindestlohn von 8,50 Euro gilt für die Dauer von zwei Jahren. In welchem Ausmaß die gesetzliche Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2017 angehoben wird, darüber wird im Jahr 2016 eine gemeinsame Kommission aus Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften beraten, die alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns entscheiden soll.
Wichtige Fakten zum Thema Mindestlohn hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf einer Serviceseite im Internet zusammengestellt. Dort ist auch eine Broschüre zu beziehen, die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen liefert. Oder Sie sprechen uns an. Wir informieren Sie gerne.